Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C)

  1. Allgemeines:

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Angebotes und gelten für den vorliegenden Vertrag sowie alle künftigen Verträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung, auch wenn eine Bezugnahme künftig im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte.

Durch die Ausführung des Auftrages und die Annahme der von uns gelieferten Waren bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel erstrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterfertigung durch uns. Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Bestellungen jeder Art, insbesondere auch die von uns aufgenommenen bzw. mündlich oder telefonisch hereingenommenen, werden von uns nur mit Vorbehalt der vollen Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen angenommen. Einmal vorgenommene Bestellungen sind für den Kunden bindend, es sei denn, dass dem Rücktritt von der Bestellung unsererseits schriftlich zugestimmt wurde.

  1. Angebot und Annahme

Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, und dergleichen sind, außer bei ausdrücklicher anderslautender und vorheriger schriftlicher Vereinbarung, freibleibend und unverbindlich. Maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Auftrag/Bestellung) schriftlich annehmen (Auftragsbestätigung), ansonsten durch die Ausführung des Auftrages oder der Bestellung. Der Kunde ist zur sofortigen Prüfung unserer Annahmerklärung/Auftragsbestätigung verpflichtet. Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind unverzüglich zu rügen. Unterbleibt dies, so richtet sich der Vertragsinhalt ausschließlich nach dem Inhalt der Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung. Erfolgt keine förmliche Auftragsbestätigung, so gilt Vorstehendes sinngemäß für die übermittelte Rechnung. Bei Lieferung aufgrund mündlicher oder telefonischer Bestellung haben wir durch Hörfehler oder Missverständnisse fehlerhafte Lieferungen nicht zu vertreten.

Konstruktions- und Gewichtsänderungen, soweit sie technisch notwendig sind oder dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns ausdrücklich vor.

Abbildungen und Angaben in unseren Katalogen und Prospekten sowie im Zuge unseres Internetauftrittes sind für die Ausführung nicht verbindlich. Wir haften nicht für etwaige Druckfehler in unseren Katalogen, Preislisten und anderen Druckschriften. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadenersatz.

  1. Lieferzeit:

Angaben über die Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Wünsche des Kunden hinsichtlich des Liefertermins werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch stets unverbindlich. Schadenersatzansprüche, Verzugsstrafen oder dergleichen aus angeblich verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihres Bestehens von der Lieferverpflichtung. Zur höheren Gewalt zählen beispielsweise Arbeitskampfmaßnahmen, Aussperrungen, Naturkatastrophen, usw., ungeachtet dessen, ob wir, unsere Lieferanten oder der Transporteur hiervon betroffen sind.

Haben wir einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Vertragspartner von uns Erfüllung verlangen, oder uns eine angemessene – mindestens vierwöchige – Frist zur Nachholung unserer Leistung unter Rücktrittsandrohung setzen. Sollte die Nachfrist durch unser Verschulden fruchtlos ablaufen, so kann der Vertragspartner schriftlich vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten bzw. noch nicht versandtbereit gemeldeten Produkte und hinsichtlich solcher Teile, die zwar geliefert bzw. versandtbereit gemeldet worden sind, aber für den Ersatzlieferanten nicht verwendbar sind, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche jeder Art stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. In diesem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach derart begrenzt, dass insgesamt höchstens 20 % der Nettofakturensumme – bezogen auf die vom Rücktritt umfassten Teile – an Schadenersatz wegen Nichterfüllung gefordert werden können. Für nicht vom Rücktritt umfasste Teillieferungen haben wir Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verweigert er die Annahme aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, entweder Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurück zu treten. In beiden Fällen steht uns ein voller Schadenersatzanspruch zu.

  1. Versand und Gefahrenübergang:

Wir sind berechtigt, die Verpackung nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung von transport- und produktionstechnischen Gesichtspunkten zu wählen. Stets bestimmt das größte Maß der Einheit die Verpackungslänge.

Versicherung, Zölle und sonstige gesetzlichen Gebühren – mit Ausnahme der Umsatzsteuer – sowie die Kosten des Versandes innerhalb Österreichs sind im Preis nicht beinhaltet. Erfolgt der Abschluss eines Versicherungsvertrages auf Wunsch des Kunden, so werden wir nur als Vermittler für den Kunden tätig.

Verzögert sich der Versand durch Umstände, die vom Besteller zu vertreten sind, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an, auf den Besteller über. Soweit die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich ist, geschieht dies auf Gefahr des Kunden.

  1. Preis und Zahlung:

Die Preise gelten ab Auslieferungslager Österreich. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, versteht sich die Lieferung per Nachnahme, d.h. die Zahlung hat bei Lieferung an den Kunden zu erfolgen.

Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zur Bezahlung aller unserer Spesen und von Verzugszinsen in Höhe unserer Bankzinsen, mindestens jedoch 5 % p.a., weiters zum Ersatz aller notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen tarifmäßigen Mahn- und Inkassokosten (sei es durch Inkassobüro oder Rechtsanwalt) verpflichtet.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber mit Ansprüchen seinerseits aufzurechnen; es sei denn, die Gegenforderungen des Kunden sind von uns anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

  1. Rücktritt:

Wir sind insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt a) bei unverschuldeten Unvermögen, die Ware zu einem vereinbarten Preis oder einem allfälligen vereinbarten Liefertermin liefern zu können, b) bei Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden, es sei denn, dass dieser vorleistet oder ausreichend Sicherheiten erbringt, c) bei technischen, nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen oder die Ausführung unzumutbar machen, d) bei wesentlichen Betriebsstörungen oder Lieferschwierigkeiten der Lieferwerke, e) bei höherer Gewalt und anderen unvorhergesehenen Hindernissen wie Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung usw.

  1. Gewährleistung und Haftung:

Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind schriftlich anzuzeigen. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, eigenmächtige Instandsetzungsversuche und Änderungen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische Einflüsse, elektrische Einflüsse, nicht ordnungsgemäße Wartung usw., schließen eine Gewährleistungsverpflichtung und sonstige Haftung unsererseits aus.

Unsere Angaben zum Liefergegenstand und zum Verwendungszweck, z.B. über Maße, Gewichte, Gebrauchsweite, usw. stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kenngrößen dar und keine zugesicherten Eigenschaften. Sie sind unverbindliche Richtwerte und gelten nur insoweit als zugesichert, als sie unseren vom Kunden für den speziellen Einsatzzweck erprobten und hierfür freigegebenen Bemusterungen entsprechen. Unerhebliche Abweichungen begründen keinerlei Gewährleistungsrechte.

Obige Haftungsbeschränkungen wie auch die in weiterer Folge geregelten Haftungseinschränkungen gelten entsprechend für Beratungen oder Vorschläge, sowie etwaige Ansprüche des Bestellers aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

Der Kunde ist verpflichtet die jeweils gelieferten Waren den Herstellervorgaben entsprechend ordnungsgemäß zu lagern und zu verwenden. Für den Fall der fehlerhaften Lagerung oder den Einbau sind sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche ausgeschlossen. Kein Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspruch besteht für Verschleißteile sowie wenn der Vertragsgegenstand von dritter Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurde und der am Vertragsgegenstand auftretende Schaden im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht.

Bei berechtigter Reklamation wird von uns innerhalb der gesetzlich geltenden Gewährleistungshaftungsfristen nach unserer Wahl unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Ersatzlieferung der von uns gelieferten Waren (ohne Berücksichtigung allfälliger Weiterbearbeitung, Einbau o.ä.) vorgenommen, sofern der Mangel schon zum Zeitpunkt der Ablieferung vorlag. Für eine erbrachte Verbesserung oder eine erfolgte Ersatzlieferung leisten wir nur in demselben Umfang Gewähr, wie die ursprüngliche Lieferung und Leistung. Eine Verlängerung der Gewährleistung erfolgt dadurch nicht. Kann der Mangel innerhalb angemessener Frist – welche jedenfalls zumindest 8 Wochen beträgt – nicht beseitigt werden und wird auch die Ersatzlieferung verweigert, so kann der Kunde den Vertrag wandeln. Für den Fall der Wandlung des Vertrages – auch bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen – ist uns die gelieferte Ware rückzustellen. Für allfällige nicht rückgestellte Teile oder beschädigte Ware ist der verrechnete Preis inklusive einer Bearbeitungsgebühr in Höhe bis zu 10 % des vom Kunden zu bezahlenden Entgeltes zu ersetzen.

Eine Haftung unsererseits für Schäden des Vertragspartners aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, schlechte Erfüllung, Produkthaftung oder außervertraglicher (deliktischer) Haftung wird – soweit rechtlich zulässig – einvernehmlich ausgeschlossen, es sei denn es wird nachgewiesen, dass der Schaden durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Dies gilt auch für Auskünfte über Materialien und deren Verwendung.

  1. Kundenbelehrung, Rücktrittsrecht:

Der Kunde ist berechtigt, binnen 7 (sieben) Werktagen ab Erhalt der bestellten Ware, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ohne Angabe von Gründen möglich und muss schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) innerhalb der Rücktrittsfrist an nachstehende Adresse erfolgen:

Ing.Klaus Aichinger e.U.
Ackerweg 15
A- 9584 Finkenstein
Telefon: +43 (0)664 1236044
Fax: +43 (0) 4254 50226
Mail: office@mr-cleaner.com

  1. Datenverwendung:

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Vertragspartners im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 9500 Villach, Austria.

Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand das jeweils sachliche zuständige Gericht für unseren Unternehmenssitz in 9020 Klagenfurt vereinbart.

Auf das zwischen uns und dem Kunden begründete Vertragsverhältnis kommt ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes zur Anwendung.